Unsere AGBs
nachstehend finden Sie unsere Geschäftsbedingungen, auf welcher die Zusammenarbeit und Nutzung der Applikation Stallregister basiert.
Einleitung
Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Partner unter Stallregister regelt sich entsprechend nachfolgender Bestimmungen
- ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Stallregister-Kunden (A)
- LEISTUNGSUMFANG Stallregister.at-Applikation (B)
- DATENSCHUTZERKLÄRUNG (D)
Diese Bestimmungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen. Jeder Kunde erkennt mit der Nutzung der Stallregister-Applikation die nachfolgenden Bestimmungen als allein verbindlich an. Werden Teile der Datenschutzbestimmungen nicht akzeptiert, so erhält der Kunde das Recht, bei Auflösung des Kundenkontos, durch mündliche oder schriftliche Mitteilung an Stallregister.at, die personenbezogenen Daten zu löschen.
Begrifflichkeiten
- Stallregister-PartnerAccount: Ein Stallregister-PartnerAccount oder Stallregister-Kunde, Stallregister-Partner oder einfach Kunde ist ein Vertragspartner von Stallregister.at. Freigeschaltene Kunden besitzen ein Abo zum abgeschlossenen Entgelt für eine bestimmte Laufzeit.
- Vertragspartner Stallregister.at: Der Kunde schließt einen Rechtsvertrag mit RIMLarts - Armin Riml - Stallregister.at ab. RIMLarts als Vertragspartner wird hier mit "Stallregister.at", "Stallregister" synonym verwendet.
A) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stallregister-Partner
A.1. Kosten und Laufzeit der Registrierung
- Kosten: Für Stallregister-Partner wird ein Entgelt gemäß Preisangebot für 12 Monate oder 1 Monat im Voraus entrichtet. Anschließend wird der Partner-Account online freigeschalten.
- Laufzeit: 1 Jahr oder 1 Monat, mit automatischem Ablauf der Dauer.
- Kündigung: Eine Kündigung ist nach schriftlicher Bekanntgabe sofort wirksam. Das Jahresentgelt wird nach Kündigung nicht refundiert.
A.2. Registrierung
- Registrierung: Eine Registrierung kann online, telefonisch oder per E-mail erfolgen. Stallregister.at legt den Kunde in seiner Datenbank an und sendet ihm die Login-Daten zu.
- Nach Überprüfung der Daten schaltet Stallregister.at den Kunden frei.
A.3. Application Service Providing
- Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit für die Software Stallregister.at, und allen weiteren, dem Stallregister-Partner zur Verfügung gestellten Softwaremodulen, nachfolgend Software. Der Stallregister-Partner nutzt diese Software über einen Internetzugang im Rahmen dieser Vereinbarung (ASP-Application Service Provider-Vertrag). Der Stallregister-Partner darf die Software für eigene Zwecke nutzen, seine Daten verarbeiten und speichern.
Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechnerleistung sowie der notwendige Speicherplatz für Daten, wird von Stallregister.at oder einem von ihm beauftragten Rechenzentrum bzw. Drittanbieter/Provider bereitgehalten. Der dem Stallregister-Partner zugewiesene Bereich ist gegen Zugriff Dritter geschützt.
Der Zugang des Stallregister-Partner zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Stallregister-Partner trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines eigenen Computers.
Stallregister.at übermittelt dem Stallregister-Partner die für die Softwarenutzung erforderlichen Zugangsdaten. Dem Stallregister-Partner ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten zu überlassen, sofern es sich nicht um einen der Stallregister.at mitgeteilten zusätzlichen Nutzer handelt. Ein abgeschlossenes Abo ist nicht auf andere Kunden übertragbar.
A.4. Serviceleistungen / Erweiterungen / Anpassungen
- Stallregister ist berechtigt, den Inhalt der Serviceleistungen einschließlich der bereitgestellten Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen. Für den Fall, dass der Inhalt der Serviceleistungen, welche sich nicht auf die bereitgestellte Software beziehen, verändert wird, wird Stallregister den Kunden hiervon spätestens einen Monat vor der Änderung in Kenntnis setzen. In diesem Fall steht dem Stallregister-Partner ein Sonderkündigungsrecht zu.
Handelt es sich bei den vorzunehmenden Änderungen lediglich um Fehlerbehebung sowie um den Einbau neuer Features, werden diese dem Kunden nicht angekündigt. Ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden besteht nicht.
Wesentliche Änderungen der bereitgestellten Software, insbesondere Updates, welche zu einer höheren Seriennummer führen, wird Stallregister.at dem Stallregister-Partner regelmäßig zur Kenntnis bringen.
A.5. Entgeltvereinbarung
- die Nutzung der Software wird durch die Bezahlung eines Nutzungs-Abonnements in verschiedener Dauer ermöglicht.
- Bitte kontaktieren Sie Stallregister.at für ein Angebot zur Freischaltung eines Stallregister-Accounts.
- Eine Erhöhung zbw. Anpassung der Abonnementpreise kann jederzeit erfolgen. Wirkt sich jedoch auf die Laufzeit eines abgeschlossenen Abonnements nicht aus.
A.6. ASP-Vertragslaufzeit und Kündigungen
- Die Laufzeit des ASP-Vertrages ist befristet auf die abgeschlossene Abo-Dauer. Eine Kündigung muss nicht erfolgen. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Abo-Dauer. Will der Kunde dennoch ein Abonnement vorzeitig kündigen, so wird kein Entgelt refundiert. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt vor,
- wenn ein Vertragspartner die im Vertrag ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt,
- sowie insbesondere dann, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird. - Ein wichtiger Grund liegt ferner dann vor, wenn der Stallregister-Partner für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Abrechnung oder mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht.
Für den Stallregister-Partner kann ein wichtiger Grund in einer erheblichen Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit der Software liegen.
Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 200,00 € und einer Verzögerung von mehr als zwei Wochen ist Stallregister zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Der Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Sperrung unberührt. Die erneute Freischaltung erfolgt unmittelbar nach der Begleichung der Rückstände. Verstößt der Stallregister-Partner schuldhaft gegen seine Verpflichtungen, keinem Dritten die unberechtigte Nutzung der Software zu ermöglichen oder Stallregister neue Nutzer vor deren Tätigkeitsbeginn zu nennen, ist Stallregister berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zu sperren.
Die Verfolgung weitergehender Ansprüche, etwa nach dem Urheberrechtsgesetz sowie insbesondere auch von anderen Schadensersatzansprüchen bleibt in allen Fällen unberührt. Stallregister.at garantiert die Verfügbarkeit aller Dienste im Jahresmittel zu 95%. Notwendige & geplante Wartungsarbeiten werden mit einer Frist von mindestens fünf Tagen vor dem Wartungsintervall angekündigt. Wartungen werden soweit möglich nachts durchgeführt. Einzelne Dienste können während eines Wartungsintervalls ausfallen. Da dies allerdings unvermeidlich ist, gilt es nicht als Einschränkung der garantierten Verfügbarkeit. Stallregister.at bzw. deren Provider verwendet mehrfach getestete und redundant ausgelegte Server-Hardware und Systemumgebungen. Aus Sicherheitsgründen wird Stallregister keine Detailinformationen zu Plattformen und der Architektur bekannt geben. Stallregister trägt dafür Sorge, dass alle Systeme immer den aktuellen Anforderungen an Hard- und Software entsprechen. Stallregister baut grundsätzlich die Server-Architektur so auf, dass sie jederzeit skaliert werden kann. Wird die garantierte Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit des Systems stark beeinträchtigt, wird Stallregister durch ein Aktualisieren und/oder Aufrüsten der Technik diesen Engpass beseitigen. Wann und in welchem Umfang eine Skalierung stattfindet, obliegt Stallregister.
Mängel der Software werden von Stallregister nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb von 5 Werktagen festgelegten Reaktionszeit behoben. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Softwarenutzung. Für die Mängelansprüche gilt mietvertragliches Mängelrecht. Der Stallregister-Partner darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- bzw. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist. - Wird stallregister.at unsachgemäß verwendet, zB für Personenbilder, Autobilder, unlautere Bilder oder Dateien, so behält sich stallregister.at vor, den Kunde sofort zu sperren und den Zugang zur Software zu unterbinden.
A.7. Rechtswahl und Gerichtsstand
- Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des österreichischen Rechts. Sofern der Anwender Unternehmer im Sinne des UGB ist, juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Silz vereinbart.
A.8. Schriftform und Änderungen
- Jede Änderung dieser AGB bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingungen dieser Schriftformklausel.
Stallregister.at ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Stallregister-Partner den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Benachrichtigung über die Änderung oder Ergänzung, so werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist Stallregister.at berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
A.9. Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.
B) LEISTUNGSUMFANG Stallregister.at-Applikation
B.1. Leistungen der Stallregister.at Applikation
- Die Stallregister-Applikation ermöglicht es, Kunden seinen Tierbestand online zu dokumentieren.
B.2. Features der Web-Applikation:
- Anlegen von Tiergattungen
- Hinterlegung von Tierinformationen wie Geburt, Nachkommen, Tiernummer, Tier-Kennnummer, Bilder, Impfungsnachweise
- Stallregister.at kann aktuell keine automatische Weiterleitung an eine Behörde durchführen.
D) Datenschutzerklärung
- Wir weisen ausdrücklich auf unsere Datenschutzbestimmungen hin, die Sie gelesen, verstanden haben und zur Gänze akzeptieren.